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Produkthaftpflichtschäden
LEISTUNGEN
  • Beurteilung von Produkthaftpflichtschäden
  • Beurteilung von Maschinenschäden
  • Ermittlung technischer Schadenursachen
  • Erstellung umfangreicher Analysen durch namenhafte Institute nach Vorgabe des Sachverständigen
  • Kostenüberprüfung anhand von Belegen
  • Koordination und Überwachung von Rückrufaktionen, falls notwendig
  • Restwertermittlung des mangelhaften Produkts, ggf. Zuführung einer alternativen Verwertung inkl. deren Abrechnung
  • Koordination und Beauftragung von Transport- und Logistikdienstleistungen wie Prüf- und Sortierarbeiten
  • Erstellung von Gutachtenberichten
  • Durchführung einer Schadensregulierung nach Rücksprache und im Auftrag des involvierten Versicherers
Ein eingespieltes Team aus erfahrenen Experten, Ingenieuren und Technikern arbeitet sämtliche Schadensfälle schnell und praxisorientiert ab. Wir unterstützen unsere Auftraggeber durch belastbare und nachvollziehbare Einschätzungen zum technischen Sachverhalt und zur Kostensituation, auch bei hochkomplexen, multinationalen Schadensfällen. Somit ermöglichen wir unseren Auftraggebern eine vereinfachte und nachvollziehbare Prüfung von Deckungs- und Haftungsfragen sowie eine optimierte Schlussbearbeitung.
Fahrzeugschäden
LEISTUNGEN
  • Kostenfreie Vorberatung
  • Ermittlung der Schadenhöhe
  • Sichern von Beweisen
  • Erstellen von Bewertungen
  • Erstellen von Plausibilitätsprüfungen
  • Schadengutachten
SCHADENGUTACHTEN (HAFTPFLICHTSCHADEN / KASKOSCHADEN)

Mit einem Schadengutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen der unfallbedingte Schaden ermittelt. Hierbei werden die Schadenhöhe und sämtliche schadenrelevante Werte wie z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer etc. festgestellt. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für den Gutachter können beim Schädiger bzw. dessen Versicherer geltend gemacht werden.
  • Oldtimer-/Youngtimer-Gutachten
  • Zweirad-Gutachten
  • Caravan-Gutachten
  • Landmaschinen-Gutachten
  • Nutzfahrzeug-Gutachten
  • Omnibus-Gutachten
  • Motorschaden-Gutachten
  • Technische Gutachten
  • Beweissicherungs-Gutachten
  • Lackschaden-Gutachten
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Fahrzeugbewertungen
  • Waschanlagenschäden
  • Reparaturbestätigungen
  • Lackschichtdickenmessungen

Fahrzeugschäden - Das sollten Sie wissen

Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?


• Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall

• Beweissicherung (bei strittigem Unfallhergang / Reparaturschäden)

• Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)

• Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)

• Old-/Youngtimer-Gutachten

• Unfallrekonstruktion


HAFTPFLICHTSCHÄDEN


Beauftragung eines Gutachtens und deren Kosten?


Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.


Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zu dem Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.


Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt?


Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht.


Die Höhe eines evtl. Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.


KASKOSCHÄDEN


Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?


Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.


BAGATELLSCHÄDEN


Sofern offensichtlich nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden nicht höher als 600,00 € bis 700,00 €), dürfte als Schadennachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Die Einschaltung eines Sachverständigen kann in solchen Fällen entbehrlich sein.


In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht.


Wie verhält es sich mit der Beweissicherung bei Kfz-Schadensfällen?


Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.


Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.


Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.


Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?


Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall fährt der Geschädigte mit Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.


Erstattung der Reparaturkosten


Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. Bei einer fiktiven Abrechnung hat der Geschädigte jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der (nicht gezahlten) Umsatzsteuer.


Die Vorteile eines Gutachtens


Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.


Einwände des Schädigers oder dessen Versicherung, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- bzw. Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.


Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls in aller Regel offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.


Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?


Die Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 400,00 € und 500,00 € einschließlich sämtlicher Nebenkosten (EDV-, Foto-, Fahrtkosten, Porto, Telefon). Der Preis für eine Gebrauchtwagenbewertung liegt zwischen 100,00 € und 180,00 €. - Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autobesitzer durch diese Gutachten erhält.


Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?


Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Ruhe zu bewahren! Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, in dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

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Fahrzeugschäden - Fachbegriffe

Wiederbeschaffungswert


Der Wiederbeschaffungswert wird definiert als der Betrag, den der Geschädigte für ein seinem Fahrzeug vor Eintritt des Unfalls vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden muss.


Der Sachverständige berücksichtigt bei Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. Der Wiederbeschaffungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage für die Schadenersatzansprüche des Geschädigten, wenn das verunfallte Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. (Siehe § 249 BGB)


Restwert


Der Restwert bezeichnet den Wert des nicht reparierten Unfallfahrzeuges.


Zur Definition des Restwertes hat der BGH bereits am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu demjenigen Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht verweisen lassen.


Merkantiler Minderwert


Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte in der Regel Anspruch auf Ersatz der so genannten merkantilen Wertminderung.


Dabei handelt es sich um den Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt. Die merkantile Wertminderung ist nicht grundsätzlich beschränkt auf Fahrzeuge jünger als 5 Jahre oder Laufleistung weniger als 100.000 km. Nach der neueren Rechtsprechung fällt merkantile Wertminderung je nach Schwere der Reparatur unabhängig von den vorgenannten Kriterien an. Auch bei fiktiver Abrechnung ist merkantile Wertminderung auszugleichen.


Nutzungsausfall


Der Geschädigte, der für die Dauer der Instandsetzung seines beschädigten Fahrzeugs keinen Leihwagen in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich der entgangenen Nutzung seines beschädigten Pkw. Die Höhe des Nutzungsausfallsatzes richtet sich nach dem beschädigten Fahrzeug. Der konkrete Tagessatz kann beispielsweise der Nutzungsausfallentschädigungstabelle "Sanden, Danner, Küppersbusch" entnommen werden.


Fiktive Abrechnung


Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug instandsetzen lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung).


Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70%, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht:


Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Entschädigungsbetrag


Der Geschädigte darf in diesen Fällen sein beschädigtes Fahrzeug zu dem Wert veräußern, den der Sachverständige als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, falls er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 - und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).


130 %-Grenze


Die Rechtsprechung hat dem Geschädigten die Möglichkeit eingeräumt, trotz Vorliegen eines Totalschadens sein Fahrzeug instand setzen zu lassen, wenn die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen merkantilen Wertminderung kleiner als 130 % des Wiederbeschaffungswertes sind.


Voraussetzung ist allerdings, dass der Geschädigte sein Fahrzeug fachgerecht und im Wesentlichen nach den gutachterlichen Vorgaben instandsetzt. Die Rechtsprechung stellt in diesen Fällen sehr strenge Anforderungen an die Qualität der Reparatur und es ist immer mit einer Nachbesichtigung zu rechnen, falls das Fahrzeug nicht in einer Fachwerkstatt repariert wurde.


Werden bei der Reparatur die prognostizierten Reparaturkosten überschritten und liegen damit oberhalb von 130 %, hat der Versicherer gleichwohl die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten zu erstatten, soweit sie unfallbedingt sind.


Bagatellschadengrenze


Die Bagatellschadengrenze bezieht sich ausschließlich auf die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten im Haftpflichtschadenfall. Dabei ist entscheidend, ob es für einen technischen Laien - der der Geschädigte in der Regel ist - ohne weiteres erkennbar ist, dass ein äußerst einfach gelagerter Schaden vorliegt. Nach herrschender Rechtsprechung ist nicht davon auszugehen, dass ein Bagatellschaden vorliegt, wenn die Reparaturkosten sich oberhalb von 700,00 € bewegen.

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Emissionsschäden
LEISTUNGEN
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen
  • Schadenaufnahme und Fotodokumentation
  • Ermittlung der Schadenhöhe
  • Schadengutachten
  • Regulierung
Unser Dienstleistungsportfolio beinhaltet die komplette Schadenabwicklung von der Beurteilung dem Grunde nach, der eventuellen Einleitung von Sofortmaßnahmen nach Bedarf und in Abstimmung mit dem involvierten Versicherer und Versicherungsnehmer bis zur umfassenden Koordination und fallabschließenden Durchführung der Schadenregulierung durch unsere Experten.

Unter anderem im Zusammenhang mit Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen beschäftigen wir uns mit Emissionsschäden, die unter anderem durch Störfälle, Fehlbedienungen, Brände oder Explosionen von Maschinen oder Anlagen hervorgerufen werden können. Hierzu zählt beispielsweise die Beaufschlagung von Gebäuden oder Fahrzeugen mit Partikeln (Staub, Zement, Farbe, Metall etc.).
Gebäude/Leckageortung
LEISTUNGEN
  • Gutachtenerstellung für Versicherungen:
    •  Schadenortsbesichtigung
    • ggfs. Leckageortung, wenn die Schadensursache unklar ist
    • Schadenaufnahme
    • Fotodokumentation
    • Schadengutachten inkl. Kalkulation der Schadenhöhe
    • Begleitung des Schadens durch Angebotsprüfung und Rechnungsfreigabe
  • Leckageortung mit Untersuchungsbericht und Fotodokumentation
  • Gebäudewertermittlung mit Wertermittlungsgutachten und Fotodokumentation
  • Thermografie mit Untersuchungsbericht und Thermografieaufnahmen

LECKAGEORTUNG

Eine Leckageortung wird zum Auffinden von verdeckten Leckstellen an Rohrnetzinstallationen oder wasserführenden Leitungen durchgeführt.

Hier wird mit Hilfe unterschiedlichster Messtechniken möglichst die exakte Leckstellenposition ermittelt, damit anschließend der Bereich gezielt geöffnet werden kann, um größere Schäden (wie z. B. Fliesenschädigungen, Bodenbelagsschädigungen) zu vermeiden.

Es können Leitungen aller Art geortet werden, auch bei Unter-Putz-Verlegung per Leitungssuchgerät. Ebenso können Druckproben an Wasser- oder Heizungsleitungsnetzen kurzfristig oder auf Dauer durchgeführt werden.

Messgeräte / Messtechniken:
  • Thermografie-Kamera
  • Hydrolux-Horchgerät
  • Endoskopie
  • Feuchtigkeitsmessgerät ‚Hydromette‘
  • Formiergasmessung
  • Rohrkamera
  • Leitungssuchgerät
  • Druckprobe
  • Farbwassertest
  • Korrelator
Leistung:

Leckageortung mit Untersuchungsbericht und Fotodokumentation

GEBÄUDEWERTERMITTLUNG

Die richtige Werteinschätzung der Immobilie als Grundlage für Entscheidungen, sei es für Kauf, Verkauf, Beleihung oder sonstige Vermögensdispositionen, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Jede Immobilie ist im Gegensatz zu anderen Kapitalanlagen individuell, so dass immer eine Bewertung erforderlich ist, die den Besonderheiten der jeweiligen Immobilie Rechnung trägt.

Inhalt des Wertermittlungsgutachtens:

Allgemeine Objektdaten
  • Objektdaten
  • Flächenermittlung
  • Detaillierte Objektbeschreibung mit Fotodokumentation
Bodenwert
  • Bodenwertermittlung direktes / indirektes Vergleichsverfahren
Sachwert
  • Herstellungskosten mit hinterlegten NHK-Werten 2010, Korrekturfaktoren, Indexwerten
  • Wertminderung
  • Bewertung der Außenanlagen
  • Ausführliche Bauschadenermittlung
  • Zusammenstellung der Sachwerte
  • Ermittlung Verkehrswert
Leistung:

Gebäudewertermittlung mit Wertermittlungsgutachten und Fotodokumentation

Gebäude/Leckageortung - Das sollten Sie wissen

Bodenrichtwert


Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen. Grundlage dafür sind amtliche Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstückes können Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert vorgenommen werden.


Sachwertverfahren


Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei den eigengenutzten Objekten wie Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen angewendet. Es werden hier grundsätzlich Kosten der Herstellung bzw. Wiederbeschaffung angeführt, welche in den normalen Herstellungskosten 2000 bzw. 2010 definiert sind.


Vergleichswertverfahren


Das Vergleichswertverfahren ist ebenfalls ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. In diesem wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierenden Aufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit etc. hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.


Wann ist eine Gebäudebewertung sinnvoll?


Die Bewertung eines Gebäudes ist bei Preisverhandlungen für Kauf und Verkauf, Vermögensaufstellungen, Scheidung, Überprüfung der Wohngebäudeversicherung sowie Um- und Ausbau der Immobilie (Wertsteigerung) sinnvoll.


Was ist ein Wertgutachter?


Die Sachkunde für den Bereich Immobilien favorisiert und spezialisiert den Wertgutachter Grundstücke und deren Bauwerke sachgerecht bewerten zu können. Ein Wertgutachter ist ein Immobiliensachverständiger. Dieser Begriff ist nicht grundsätzlich geschützt.


Welche Unterlagen und Dokumente werden für eine Bewertung benötigt (grobe Übersicht)?


• Bauzeichnungen

• Grundbuchauszüge

• Flurkarte

• Lageplan

• Berechnung der Nutz-/Wohnfläche

• Berechnung des umbauten Raumes

• Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen ggf. Kaufverträge

• Baukostenaufstellungen

• Weitere Wertermittlung

• Energieausweis


Welche Leistungen sind standardmäßig zu erbringen?


Ortsbesichtigung sowie Fotodokumentation und Bestandsaufnahme, Feststellungen zum allgemeinen Zustand, Kontrolle der wertrelevanten Instrumente, Überprüfung der Bauzeichnungen und Maßangaben, Bodenwertermittlung sowie Ermittlungsverfahren zum Verkehrswert.


Wie sieht der Aufbau eines Wertgutachtens aus?


• Deckblatt und Inhaltsverzeichnis (allgemeine Angaben)

• Grundbuchangaben

• Wahl des Wertermittlungsverfahrens

• Bodenwertermittlung, ggf.  Bauschäden/Baumängel

• Grundlagen für die Wertermittlung/Berechnung

• Vergleichs- und Sachwert

• Ergebnis und Begründung des Verkehrswerts (erzielbarer Marktwert zu einem Stichtag)

• Anlagen


Ablauf von Beauftragung bis Fertigstellung


1. Beauftragung des Kunden

2. Terminierung durch das Sachverständigenbüro Feindt

3. Ortstermin

4. Gutachtenerstellung

5. Versand des Gutachtens


Kosten eines Wertgutachtens


Je nach Größe und Aufwand fällt diese Position sehr unterschiedlich aus; zzgl. Reisekosten.


Wozu benötigt man einen Gebäudesachverständigen?


Einen Gebäudesachverständigen benötigt man zur Schadensaufnahme (welche Räumlichkeiten sind betroffen bzw. welche Schadenursache liegt vor?).


Tätigkeiten des Sachverständigen von Beauftragung bis Abschluss des Schadenfalles


• Ermittlung des Schadens

• Lokalisierung der Schadenursache (liegt ein Rohrbruch vor oder handelt es sich bei den Schäden um Baumängel, Installationsfehler, Grundfeuchtigkeit bzw. Schichtenwasser?)

• Ermittlung der Schadenhöhe sowie Reparaturkostenkalkulation

• Absprachen mit den Handwerkern

• Schadensabwicklung,

• Angebots- sowie Rechnungsprüfung, ggf. Einholung eines Vergleichsangebotes


Beauftragung eines Gutachtens/Leckageortungsberichtes


Die Beauftragung der Leckageortung erfolgt durch den Kunden bzw. Versicherungsnehmer, um festzustellen, ob ein versicherungspflichtiger Schaden vorliegt. Die Erstellung eines Gutachtens bzw. Leckageortungsberichtes kann auch durch die Versicherung direkt in Auftrag gegeben werden.


Wer trägt die Kosten für die Sachverständigentätigkeit?


Die Kosten hierfür werden bei einem ersatzpflichtigen Schaden in der Regel vom Versicherer reguliert. Falls keine Ersatzpflicht vorliegt, werden die Kosten vom Auftraggeber direkt getragen. Sollte ein Regress möglich sein, können die schadenursächlichen Kosten an den Verursacher weiterberechnet werden.


Die Vorteile eines Gutachtens bzw. einer Leckageortung


Die genaue Schadenursache wird anhand eines umfangreichen Berichtes sowie Digital-Fotos dokumentiert. Es wird eine Kostenkalkulation erstellt.


Welche Gebühren kommen auf mich zu?


Die Gebühren für ein Gutachten bzw. eine Leckageortung errechnen sich je nach Art und Güte und dem entsprechenden Zeitaufwand. Die Kosten bewegen sich in einem Preisrahmen zwischen 150,00 € bis 1.500,00 €. Bei einigen Schadensfällen können die Kosten auch höher ausfallen.


Was empfiehlt der Gebäude-Sachverständige, der täglich mit Gebäudeschäden zu tun hat? Wie soll man sich verhalten?


Wenn man einen Druckabfall bzw. eine Bewegung auf der Wasseruhr feststellt, sollte zunächst ein Installateur hinzugezogen werden, um zu überprüfen, ob ein Leitungswasserschaden vorliegt bzw. die Schwimmerventile an den WC´s schadhaft sind. Weiterhin sollte eine Überprüfung der Ausgleichsgefäße sowie der Sicherheitsventile durchgeführt werden. Falls dort keine sichtbaren Schädigungen vorhanden sind, sollte man einen Leckageorter hinzuziehen, um eine genaue Schadensursache zu lokalisieren. Hierdurch können größere Schäden innerhalb des Gebäudes vermieden werden.


In jedem Fall sollte man den Gebäudeversicherer informieren, damit ggf. der Versicherer direkt agieren kann. Selbiges Vorgehen ist bei Einbruch-, Brand und Sturmschäden zu berücksichtigen.


Bei Einbruchschäden sollte man weiterhin unbedingt die Polizei einschalten, damit der Einbruch umgehend dokumentiert wird. Das Aktenzeichen der Polizei sollte an den Versicherer weitergegeben werden, da der Versicherer mit der Polizei Rücksprache zwecks des Ermittlungsverfahrens hält.


Bei Sturmschäden am Dach eines Wohngebäudes ist darauf zu achten, dass ein Dachdecker hinzugezogen wird. Dieser kann ggf. mit Notmaßnahmen agieren, damit ein Eindringen von Wasser in das Gebäude vermieden werden kann.

Gebäude/Leckageortung - Fachbegriffe

Thermografie


Die Thermografie ist eine bewährte Untersuchungsmethode, um Schwachstellen in der Bausubstanz von Gebäuden oder an industriellen Anlagen sichtbar zu machen. Mittels einer speziellen Wärmebildkamera ist eine detaillierte Schwachstellenanalyse von Alt- und Neubauten möglich. Die Aufnahmen zeigen klar und deutlich, wo die Wärme verloren geht. Eine Qualitätskontrolle durch Thermografieaufnahmen mindert das Risiko späterer Bauschäden und/oder erhöhter Energieverbrauchskosten. Wärmebrücken oder Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle können noch während der Bauphase erkannt und dadurch meist kostengünstig oder als Nachbesserung durch den Handwerker behoben werden.


Um Verfälschungen durch die Sonne zu verringern, werden die Aufnahmen im Regelfall in Winternächten gemacht. Dazu sollten die Temperaturen nachts bzw. morgens 6 bis 7 Grad oder weniger betragen.


Hydrolux-Horchgerät


Das Hydrolux-Horchgerät ist für akustische Untersuchungen im Bereich des Rohrleitungsnetzes konzipiert. Anhand des Horchgerätes werden Fließgeräusche in den Rohrleitungen erkannt. Es lässt sich feststellen, ob in der betroffenen Rohrleitung ein Rohrbruch vorhanden ist. Sollte ein Rohrbruch in den wasserführenden Leitungen vorliegen, kommt es zu einem Druckabfall und einem Wasseraustritt. Geräusche entstehen! Aufgrund dieser Geräusche kann man mit dem Hydrolux-Horchgerät eine genaue Lokalisierung an den Rohrleitungen vornehmen, um die Bruchstelle zu finden.


Formiergasmessung


Bei einer Formiergasmessung wird Formiergas in die Rohrleitungen gedrückt, um eine bessere Akustik hervorzurufen bzw. um festzustellen, an welcher Stelle ein Rohrbruch vorliegt. Das ausgetretene Formiergas wird durch ein Messgerät gemessen.


Endoskopie


Anhand einer Endoskopieuntersuchung wird mit sehr geringem Aufwand in die Zwischenräume/Hohlräume geschaut, um zu überprüfen, wie die Rohrleitungen verlaufen. Weiterhin lassen sich Schimmel in der Zwischendecke oder ggf. Feuchtigkeitsschädigungen in der Decke lokalisieren. Durch eine Enkoskopieuntersuchung kann man in Bereiche schauen, an die man mit den üblichen Untersuchungsgeräten/-methoden nicht herankommt.


Feuchtigkeitsmessung Hydromette


Mit der Feuchtigkeitsmessung „Hydromette“ lässt sich Feuchtigkeit im Mauerwerk bzw. Holz feststellen. Weiterhin kann man erkennen, wie stark einzelne Bereiche bereits betroffen sind.


Es gibt zwei Messverfahren:


1. Oberflächenmessung

2. Tiefenmessung


Leitungsortungsgerät


Hiermit können die Trassenverläufe aller metallischen Rohrleitungen sowie Elektrokabel lokalisiert werden. Auf die Rohrleitungen bzw. am Kabel wird ein elektrischer Impuls gegeben und mittels Empfangsgerät die betroffene Rohrleitung lokalisiert. Ebenfalls lässt sich die genaue Tiefe der Rohrleitung bzw. der Kabel feststellen. Das Gerät funktioniert in 0 m bis 4 m Tiefe. Es ist jedoch zu beachten, dass, umso tiefer die Rohrleitung liegt, eine Abweichung bei einer Tiefe von ca. 3,80 m von ca. 0,4 m vorliegen kann.


Überprüfung von Flachdächern und Schmutzwasserleitungen


Mittels Farbwasser wird eine Überprüfung an Flachdächern oder Abwasserleitungen vorgenommen, um ggf. vorliegende Schäden zu lokalisieren. Das Wasser wird mit Farbmittel gefärbt, um einen Austritt sichtbar zu machen.


Druckprüfung


Anhand einer Druckprüfung können über einen langen Zeitraum Leitungen mit einem Druckaufzeichnungsgerät abgedrückt werden. Somit können kleinste Leckstellen am Rohrleitungsnetz gefunden werden. Darüber hinaus können mit dem Druckaufzeichnungsgerät auch Langzeitmessungen in Wohnräumen vorgenommen werden, um festzustellen, ob richtig gelüftet wird bzw. um festzustellen, wie es sich in den einzelnen Räumen mit der Temperatur und Luftfeuchtigkeit verhält.